IE3 / IE4 Motoren
Seit dem 1. Januar 2017 gilt
Neu in Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 375 kW müssen entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen, dürfen dann aber nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.
IE2 Motoren , die neu in den Verkehr gebracht werden, dürfen nur noch in Verbindung mit einem Frequenzumrichter betrieben werden. Quelle: EU-Verordnung für Motoren (EG) Nr. 640/2009
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