Explosionsgeschützte Motoren

Auf der ganzen Welt gibt es Einsatzorte für Elektromotoren in sogenannte „Explosionsgefährdete Bereiche“, in denen unter strengsten Sicherheitsbestimmungen entsprechend auch nur Explosionsgeschützte Motoren eingesetzt werden dürfen. Unter Explosionsgefährdete Bereiche versteht man Einsatzorte, an denen unter bestimmten Bedingungen eine explosive Atmosphäre auftreten kann. Diese Explosive Atmosphäre kann z.B. bestehen aus explosiven Substanzen, einer Mischung von brennbaren Gasen, Dämpfen oder auch Stäuben. Nur ein kleiner Funke ist ausreichend um aus dem Luftgemisch eine Explosion auszulösen.

In Übereinstimmung mit der Richtlinie 1999/92/EC ist der Betreiber dazu verpflichtet die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen, je nachdem wie häufig und lang die explosive Atmosphäre auftreten kann.

Gasexplosionsgefährdete Bereiche

  • Zone 0
    Bereich, in dem ständig oder langzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel vorhanden ist.
  • Zone 1
    Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel bei normalem Betrieb auftritt.
  • Zone 2
    Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist, dass bei normalen Betrieb eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel auftritt, und wenn, dann nur selten und auch nur kurzzeitig.

Hier finden Sie Informationen zu unserer Produktpalette und explosionsgeschützten Motoren.

Bereiche mit brennbarem Staub

  • Zone 20
    Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.
  • Zone 21
    Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbarem Staubes in Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.
  • Zone 22
    Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft auftritt, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig.

Zertifizierung und Ausführungen

Bei uns erhalten Sie Explosionsgeschützte Motoren, die die entsprechende Sicherheit gemäß der ATEX Richtlinie 94/9/EG entsprechen.

  • Aluminium oder Graugussgehäuse
  • Baugrößen IEC 56 – IEC 315
  • in 2 bis 16 poliger Ausführung
  • Einphasenmotoren IEC mit Kondensator
  • Motoren mit herausgeführtem Kabel
  • Motoren für Gase und Stäube
  • Motoren für die erhöhte Sicherheit EExe
  • Motoren druckfestgekapselt EEx/de
  • Motoren für Umrichterbetrieb
  • Staub Ex Kategorie 2D / 3D / Zone 21 / 22
  • II 2 G Ex d (e) T4, T5 und T6
  • II 2 G Ex d (e) T4 für Umrichterbetrieb
  • II 2 D Ex tD A21 T135°C, Zone 21+22, IP67
  • Ex e, Ex n, Ex d, Ex de

Einsatzgebiete sind z.B.:

  • Schiffe
  • Erdölplattformen
  • Pharmazeutische
  • Petrochemie
  • Raffinerie
  • Tankanlagen
  • Getreidesilos
  • Gasindustrie
  • Pipelines
  • Lackieranlagen
  • Pumpen
  • Offshore Bereich

Lieferzeiten

Explosionsgeschützte Motoren in Standard Ausführung:
ab Lager

Explosionsgeschützte Motoren in Sonderausführung:
ca. 1-2 Wochen

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